§2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist, die Aufrechterhaltung und Pflege der traditionellen Segelschifffahrt sowie die Erhaltung und der Betrieb von traditionellen Segelschiffen.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Förderung des generationsübergreifenden Verständnisses, Dialoges und Miteinander
- Förderung seemännischer Tugenden
- Gruppenarbeit auf einem Segelschiff. Hier sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Sozialverhalten und Verantwortung erproben. Ihnen soll Selbstvertrauen und Selbständigkeit vermittelt werden.
- Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Nutzung der Segelfreizeit für Mitglieder mit chronischen Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen mit ärztlicher Begleitung durch die jeweilige Einrichtung (Krankenhaus, Kurklinik usw.). Dadurch erfolgt die Entwicklung oder Stärkung von Lebensmut und Lebensfreude, die Nutzung der Naturerlebnisse dient als Orientierungshilfe für die Nutzung gesundheitlicher Ressourcen trotz Krankheit.
- Förderung der Sensibilisierung für Umweltschutz, wobei Maßnahmen zur Sicherung von Lebensbedingungen in Fauna und Flora besonders Rechnung getragen werden soll.
- praktisches und theoretisches Lernen und Tätigsein an Bord, womit ein Einblick in den Aufbau, das Führen und Instandhalten von traditionellen Segelschiffen gegeben wird.
- konkrete Auseinandersetzung mit der Natur, um eigenes und kollektives Handeln zu üben.
- Kennen lernen anderer Häfen, Teilnahme an internationalen Veranstaltungen oder internationale Besatzungen. Dadurch soll Völkerverständigung praktisch erlebbar werden.
- Kooperation und Unterstützung anderer Vereine und Träger.
- Zur Umsetzung des Vereinszweckes wird durch den Vorstand mit dem Eigner des Colin Archer "AGLAIA" ein Betreibervertrag abgeschlossen. Dieser ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. ...
§4 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft ist möglich als:
- ...
- Vollmitglied
- Fördermitglied
- Fördermitglieder können werden:
- Alle natürlichen Personen
- Juristische Personen, soweit sie die Vereinsziele unterstützen.
- Fördermitglieder
- Haben kein Stimmrecht
- Können nicht in Vereinsorgane gewählt werden
- Werden nicht zu den Mitliederversammlungen geladen
- Zahlen einen Beitrag, der den normalen Mitgliedsbeitrag nicht unterschreitet
§5 Beiträge
- Die Höhe eines eventuellen Aufnahmebeitrages und der jährlichen Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bei Aufnahme im laufenden Geschäftsjahr voll zu entrichten.
- Der Aufnahmebeitrag wird mit der Bestätigung der Aufnahme, der Jahresbeitrag mit der Bestätigung der Aufnahme bzw. zum 01. Januar fällig und ist innerhalb eines Monats vom Mitglied zu entrichten. ...
§7 Organe
Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung (§8)
- Der Vorstand (§9) ...
§9 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- der/dem ersten Vorsitzenden
- der/dem zweiten Vorsitzenden
- der/dem Schriftführer/in
- der/dem Kassenwart/Kassenwärtin
- eventuell gewählten weiteren Vorstandsmitgliedern ...
§11 Beschluss der Satzung
Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 09. März 2003 in Fredersdorf beschlossen.
Auszug aus der Satzung - Download (85 KB)
